Arbeitgeberzuschuss
Versicherte der GKV und PKV in einem Angestelltenverhältnis erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten. Dieser Arbeitgeberzuschuss bewegt sich in etwa in einem Bereich von 50 Prozent der anfallenden Krankenversicherungskosten, dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung. Wichtig bei der Übernahme der Kosten für eine private Krankenversicherung ist es, dass im Leistungskatalog auch die Leistungen er gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich aber lediglich auf die primäre Krankenversicherung, es werden daher keine Arbeitgeberschüsse für eine zusätzliche private Zusatzversicherung bezahlt.




