Aussteuerung
Die Aussteuerung im Bereich der Krankenkassen betrifft ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einer Aussteuerung handelt es sich um die Einstellung des Krankentagegeldes nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit. So müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten innerhalb von drei Jahren nur 78 Wochen Krankentagegeld für die gleiche Erkrankung zugestehen. Dies bedeutet aber auch, das sollte durch mehrere Erkrankungen insgesamt die Wochenanzahl von 78 Wochen überschritten werden, weiterhin ein Anspruch auf Krankentagegeld besteht. Sollte der Anspruch auf Krankentagegeld erlöschen, verweisen die Krankenversicherungen den Versicherten zur Rentenversicherung.




