Beihilfeberechtigte

Für Beamte besteht ein eigenes System zur Absicherung im Krankheitsfall, sodass die meisten Beamten nicht über die gesetzliche, sondern über eine private Krankenversicherung versichert sind. Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Beamte einen großen Teil der Kosten für die private Krankenversicherung über die sogenannte Beihilfe erstattet. Doch sind nicht nur alleine die Beamten selbst beihilfeberechtigt. Als Beihilfeberechtigte gelten auch deren Ehepartner und Kinder. Diese kommen in den Genuss der Beihilfe, sodass für die gesamte Familie eine kostengünstige Versicherung über die private Krankenversicherung möglich ist, da nur die Differenz zwischen der bewilligten Beihilfe und dem Gesamtversicherungsbetrag zu entrichten ist.