Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nichts anderes als der Wert, bis zu welchem auch Beiträge für die Krankenversicherung erhoben werden können. Somit sind die Beiträge nach oben hin beschränkt. Hat man als Versicherungsnehmer die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, ist keine Steigerung der Beiträge mehr möglich. Einnahmen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, fließen so nicht mehr in die Berechnung des Beitrages für die Krankenversicherung mit ein. Es kann allerdings durchaus vorkommen, dass sich lediglich diese Grenze verändert, wodurch es zwangsläufig zu einer Neuberechnung kommt. Als Versicherungsnehmer hat man allerdings dann die Möglichkeit zu wechseln.