Beitragsfälligkeit

Die Beitragsfälligkeit der Versicherungsbeiträge tritt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung für den Versicherten monatlich ein. Dies bedeutet, dass zum terminierten Tag der Beitragsfälligkeit die Beiträge zur Versicherung  beglichen werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, entstehen für den Versicherten Säumniskosten und zusätzlich auch Mahngebühren. Sollten die Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht zur jeweiligen Beitragsfälligkeit gezahlt werden, kann es gar zum einer Aussetzung der Versicherungsleistungen kommen oder die Versicherung ist sogar dazu berechtigt den Versicherungsvertrag zu kündigen. Daher ist eine rechtzeitige und regelmäßige Zahlung der  Versicherungsbeiträge unerlässlich.