Beratungseinsatz
Ist die Rede von einem Beratungseinsatz, handelt es sich dabei um einen gesetzlichen Pflichteinsatz, welcher durch den ambulanten Pflegedienst erfolgt. Dabei sind Menschen, welche Pflegegeld beziehen und ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause selber pflegen, dazu verpflichtet, ein durch den Pflegedienst angebotenes Beratungsgespräch anzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine allgemeines Beratungs- und Überprüfungsgespräch, welche als Beratungseinsatz bezeichnet wird. In diesem Beratungseinsatz findet ein Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und seinem Betreuer statt. Dabei wird auch dahin gehend angeleitet, die zu pflegende Person bestmöglich betreuen zu können und somit die unterschiedlichen Möglichkeiten angeboten, welche in Anspruch genommen werden können. Der Beratungseinsatz dient dazu, sicherzustellen, dass sich die zu pflegende Person in einem guten Pflegezustand befindet. Diese Überprüfung findet regelmäßig statt, je höher die Pflegestufe, desto kürzer die Abstände der Besuche.




