Bundeswehr
Für den Bereich Bundeswehr gelten ganz eigene Regelungen hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes. Soldaten im aktiven Dienst haben einen Anspruch auf kostenlose Heilfürsorge durch den Dienstherrn. In vielen Fällen wird die Behandlung direkt vor Ort von bundeswehrinternen Ärzten erbracht. Aber auch Angehörige von Berufs- und Zeitsoldaten haben Anspruch auf einen Beihilfeanspruch. Dieser Beihilfeanspruch bemisst sich auf 70 Prozent für Ehegatten und 80 Prozent für Kinder. Für eine volle Kostenabdeckung lohnt es sich, einen entsprechend weiteren Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Auch nach dem Ablauf der Zeit in der Bundeswehr besteht für den ehemaligen Soldaten in der Übergangszeit ein Beihilfeanspruch.




