Delegationsverfahren
Versicherte mit einer privaten Krankenversicherung können neben der freien Arztwahl bei Ärzten und Zahnärzten auch die Leistungen eines Heilpraktikers gemäß dem deutschen Heilpraktikergesetz in Anspruch nehmen. Im Delegationsverfahren beispielsweise bei der Psychotherapie, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlung an einen nichtärztlichen Behandler übertragen werden. Voraussetzungen eines Delegationsverfahren sind, das der Arzt
-vor Beginn einer Behandlung die medizinische Notwendigkeit attestiert,
-die Form der Therapie bestimmt,
-den Behandlungsumfang festlegt,
-die nichtärztliche Behandlung überwacht,
-Auskünfte erteilt.
-vor Beginn einer Behandlung die medizinische Notwendigkeit attestiert,
-die Form der Therapie bestimmt,
-den Behandlungsumfang festlegt,
-die nichtärztliche Behandlung überwacht,
-Auskünfte erteilt.




