Erhöhter Beitragssatz
Ein erhöhter Beitragssatz gehört längst der Vergangenheit an. Dieser galt für gesetzlich Versicherte, welche keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hatten im Krankheitsfall. Mit der Gesundheitsreform 2009 viel dieser allerdings weg, da alle bundesweit den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent erhielten. Versichert man sich als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, hat man einen Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz. Dieser liegt aktuell bei 14,9 Prozent des Einkommens.




