Ersatzkassen-Gebührenordnung

Ärztliche Leistungen unterliegen der Gebührenordnung. Nach dieser können sie ihre Leistung, welche sie am Patienten erbracht haben, der Krankenkasse in Rechnung stellen. Dieser Bewertungsmaßstab ist einheitlich durch eine vertragliche Grundlage geregelt und gilt für alle Krankenkassen gleichermaßen. Um den Aufwand der Abrechnung zu vereinfachen, wurden für die Gebühren Ordnungsnummern angelegt. Demnach gilt auch für die Ersatzkassen-Gebührenverordnung der gleiche Bewertungsmaßstab und die Gebührenordnungsnummern wie für alle Primärkassen. Unter Primärkassen versteht man die Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Seekrankenkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft.