Erstattungspflicht Arbeitgeber

Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers betrifft Angestellte, welche sich über die private Krankenversicherung versichert haben. Ähnlich wie bei Versicherten die über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, übernimmt auch hier der Arbeitgeber in Form der Erstattungspflicht für Arbeitgeber, die Hälfte der anfallenden Beitragskosten. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass der Arbeitgeber nur die Hälfte der Beiträge bis zum höchstmöglichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Sollten die Beiträge für die private Krankenversicherung über diesem Niveau liegen, muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Dank der Beteiligung des Arbeitgebers lohnt es sich für gut verdienende Angestellte, über einen Wechsel in die PKV nachzudenken.