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Fälligkeit Leistung

Die Fälligkeit einer Leistung durch die Krankenkasse hängt vor allem von dem Fakt ab, ob die entsprechende Leistung auch im Leistungskatalog der Krankenkasse definiert ist! Dies gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die private Krankenversicherung! So liegt es am Versicherer zu prüfen ob ein Leistungsfall vorliegt und in was für einem Umfang die vorgeschlagene Behandlung erstattet werden kann! Neben dem reinen Versicherungsfall gibt es noch eine Vielzahl an zusätzlichen Faktoren die zu beachten sind, vor allem sind die Punkte zu klären, ob dem Versicherten eine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wodurch der Versicherungsfall entstanden ist!

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