Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche häufig auch Versicherungspflichtgrenze genannt wird, stellt die magische Grenze dar, welche besagt, ob man eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen kann. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt derzeit bei einem Jahresgehalt von 48.600 Euro. Um das Jahresgehalt berechnen zu können, wird das Gehalt und alles sonstigen Zahlungen, welche der Arbeitgeber tätig berechnet. Somit werden zum Gehalt auch Bonuszahlungen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld addiert. Erreicht man als Arbeitnehmer diese Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung. Man kann zwar weiterhin in der gesetzlichen bleiben, aber auch die private Krankenversicherung ist dann möglich.




