Kassenpatient

Jeder der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, wird als Kassenpatient bezeichnet. Ein Kassenpatient hat das Recht auf eine Betreuung durch einen zugelassenen Arzt, der mit der Krankenkasse abrechnen darf. In das Recht auf Betreuung sind unterschiedliche Leistungen eingeschlossen. Dies sind zum einen die Diagnostik und zum anderen die Behandlung mit Medikamenten oder sonstigen notwendigen therapeutischen Maßnahmen. Ebenso die Überweisung zu einem Facharzt oder in eine Fachabteilung des Krankenhauses, wie auch die Behandlung durch Spezialisten, soweit dies der Leistungskatalog der Krankenkasse dies vorsieht. Erbringt ein Arzt an einem Kassenpatienten Leistungen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, muss er den Patienten im Vorfeld darüber informieren und darf diese erst nach Zustimmung des Patienten durchführen, denn die Kosten dafür hat der Patient zu bezahlen.