Müttergenesungskuren
Müttergenesungskuren stehen all denen Frauen zu, die Kinder groß ziehen oder aber groß gezogen haben. Müttergenesungskuren werden den Frauen auch dann zugestanden, wenn es sich nicht nur um die leiblichen Kinder, sondern auch um Adoptiv- und Pflegekinder handelt. Für die Genehmigung von Müttergenesungskuren gibt es keine Altersgrenze. Müttergenesungskuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationskur oder als Präventivkur anerkannt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen oder finanzieren die Müttergenesungskuren voll. Im Bedarfsfall wird für die Abwesenheit der Mutter eine Versorgung organisiert. Bei Kindern unter 12 Jahren oder bei behinderten Kindern werden die Kosten für eine Familienbetreuung von der Krankenkasse getragen. Wird die Pflege von einem Familienmitglied durchgeführt, trägt die Krankenkasse die Lohn- oder Gehaltskosten.




