Mutterschaft PKV
Die Mutterschaft in der PKV verläuft nicht anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird bei einer Frau vom Arzt eine Schwangerschaft festgestellt, muss ihre Mutterschaft und der voraussichtliche Entbindungstermin, umgehend der privaten Krankenkasse gemeldet werden. Während einer Schwangerschaft werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten, welche in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gleichermaßen übernommen werden. Einziger Unterschied ist, dass die private Krankenversicherung hier noch eine ganze Reihe zusätzlicher Untersuchungen übernimmt, sofern dies im entsprechenden Tarif auch abgeschlossen wurde. Zudem steht der werdenden Mutter während der Schwangerschaft und auch danach eine Hebamme zur Seite.




