Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung ist für den Patienten die Möglichkeit gegeben, sich mittels einer schriftlichen Vorausverfügung für oder gegen mögliche bevorstehende Untersuchungen und ärztliche Eingriffe zu entscheiden. An eine schriftlich verfasste Patientenverfügung müssen sich Mediziner bindend halten. Mit einer Patientenverfügung können Patienten selbst im Vorfeld genau entscheiden, welche Maßnahmen in einem Notfall ergriffen werden sollen oder nicht, wenn sie selbst aus medizinischen Gründen den eigenen Willen nicht mehr äußern können. Diese Verfügung kann lebenserhaltende Maßnahmen sowie auch deren Unterlassung oder gar den Abbruch festgelegen. Ein Zuwiderhandeln eines vom Patienten schriftlich erklärten Willen bei einer Behandlung ist eine strafbare Handlung. Auch wenn die Unterlassung den Tod des Patienten herbeiführt.