Pflegeversicherung
Als Pflegeversicherung wird eine Sozialversicherung verstanden, die im Fall von einer Pflegebedürftigkeit die Pflegevorsorge gewährleistet. Bei der Pflegeversicherung ist generell die häusliche Pflege abgedeckt. Die häusliche Pflege durch Pflegekräfte ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung. Bei der Pflegeversicherung wird zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung, der so genannten Pflichtversicherung und der privaten Pflegeversicherung unterschieden. Hinzu kommen noch die Pflegezusatzversicherungen. Hier handelt es sich um freiwillige Privatversicherungen, die zu der bestehenden Pflichtversicherung abgeschlossen werden können, um die hohen Kosten bei einem möglichen Pflegefall abfedern zu können. Die Pflegeversicherung ist der Gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung müssen mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Pflegeversicherung abschließen.




