Pflichtversicherung

Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sind ihre soziale Absicherung in Form solch einer Pflichtversicherung wahrnehmen zu müssen. Die Beiträge zu den drei Sozialversicherungen werden direkt vom Arbeitnehmer an die Versicherungen überwiesen, wobei die Beiträge zum Teil vom Arbeitnehmer und zum anderen Teil von Arbeitgeber übernommen werden. Eine Entbindung von der Pflichtversicherung kann es nur geben, wenn die Versicherungspflichtgrenzen überschritten oder unterschritten werden. In solch einem Fall besteht die Möglichkeit, auf die Pflichtversicherung zu verzichten und eine private Absicherung abzuschließen.