Primärarztprinzip
Das Primärarztprinzip ist in der privaten Krankenversicherung ein geläufiger Bestandteil vieler Versicherungsverträge. Beim Primärarztprinzip erhält der privat Versicherte eine volle Kostenerstattung, wenn er sich ambulant erst von seinem Hausarzt behandeln lässt, welcher eventuell eine Überweisung zu einem Facharzt vornimmt. Durch das Primärarztprinzip versuchen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für ambulante ärztliche Behandlung einzudämmen. In vielen Fällen kann ein Allgemeinmediziner die Erkrankung eines Versicherten behandeln, ohne dass teure Kosten für einen Facharzt anfallen, dessen Konsultation gar nicht notwendig gewesen wäre. Die Vor- und Nachteile dieses Primärarztprinzip sollten vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages genau abgewogen werden.




