Regelversorgung Zahnersatz

Für Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gibt es eine Regelversorgung für Zahnersatz. Nachdem der Zahnarzt einen Befund diagnostiziert hat, erhalten sie einen festen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. Wählen die Patienten andere Lösungen als Standardlösungen, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Dafür steht ihnen aber frei, für welche Behandlungsmethode sie sich bei einem Zahnersatz entscheiden. Der Festzuschuss wird auch bei hochwertigem Zahnersatz wie beispielsweise bei einem Implantat gezahlt. In diesem Fall werden zwar nur die Kosten für die Krone übernommen und die Kosten des Implantats trägt der Patient. Die Regelversorgung für Zahnersatz erhöht sich noch durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft des Patienten. Der Zuschuss für Zahnersatz muss vom Patienten selbst bei der Krankenkasse beantragt werden.