Revitorganpräparate

Revitorganpräparate sind so genannte Organ-Frischzellen, welche von Jungtieren oder Tierföten gewonnen werden. Es handelt es sich hierbei um eine Behandlungsform, welche in der Naturheilkunde verbreitet ist und von der Schulmedizin zur Zeit nicht anerkannt wird, da entsprechende Forschungsergebnisse fehlen. Für Patienten bedeutet dies, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf die Erstattung einer solchen Therapie mit Revitorganpräparaten haben. Im Bereich der privaten Krankenkasse, hängt eine Kostenübernahme vor allem davon ab, solche speziellen Behandlungsformen im Versicherungsvertrag vermerkt sind. Auch private Krankenkassen sehen in solchen alternativen Behandlunsgformen, immer die Wirtschaftlichkeit der Behandlung, wobei dem Patienten ein größerer Entscheidungsraum gelassen wird.