Selbstbeteiligung

Unter einer Selbstbeteilung versteht sich im Bereich der Krankenversicherungen der Betrag, welcher vom Versicherten selber getragen werden muss. Vor allem in der gesetzlichen Krankenkasse werden dem Patienten nur noch Leistungen der Grundversorgung angeboten, sodass vor allem im Bereich der zahnärztlichen Behandlung vom Patienten große Teile der Rechnungssumme in Form einer Selbstbeteiligung bezahlt werden müssen. Dies gilt vor allem dann wenn vom Patienten Leistungen in Anspruch genommen werden, welche nicht über die Regelversorgung abgedeckt sind. Aber auch in der privaten Krankenversicherung kann es eine Selbstbeteiligung an den Kosten geben, welche genau im Versicherungsvertrag definiert sind