Selbstbeteiligung Krankenhaus
Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine so genannte Selbstbeteiligung im Krankenhaus, welche im Jahr auf ein Höchstmaß von 28 Kalendertragen beschränkt ist. Ähnlich wie bei anderen Zuzahlungen wie beispielsweise bei Rezepten dient auch die Selbstbeteilung im Krankenhaus dazu, die ausufernden Kosten im Gesundheitswesen zumindest teilweise ein wenig abfedern zu können. Der täglich zu entrichtende Beitrag bewegt sich bei zurzeit 10 Euro. Im Gegensatz dazu stehen die privaten Krankenversicherungen mit ihren Angeboten, bei denen in der Regel keine Zusatzbeiträge für den Aufenthalt im Krankenhaus anfallen, wobei dies von Versicherungsvertrag zu Versicherungsvertrag unterschiedlich definiert sein kann.




