Sterbegeld

Sterbegeld gehörte ehemals zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um die Angehörigen des Verstorbenen finanziell zu unterstützen. Bereits im Jahr 2004 wurden die Leistungen des Sterbegeldes vollkommen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, sodass nur noch die Möglichkeit besteht in Form einer privaten Zusatzabsicherung im Todesfall Sterbegeld bekommen zu können. Etwas anders gestaltet sich die Angelegenheit im Bereich der privaten Krankenversicherung, von Tarif zu Tarif gibt es hier zwar auch große Unterschiede, aber Versicherte können entsprechende Leistungen wie auch Sterbegeld in ihren Versicherungsvertrag mit aufnehmen. Ein Vergleich der einzelnen Angebote hilft dabei Versicherungskosten einsparen zu können.