Transportkosten
Transportkosten werden von den Gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt und müssen zuvor immer schriftlich von der Krankenkasse genehmigt werden. Transportkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur dann übernommen, wenn der Versicherte über einen Schwerbehindertenausweis verfügt. Dieser Schwerbehindertenausweis muss entweder mit dem Hinweis auf eine außergewöhnliche Gebehinderung, Blindheit, oder Hilflosigkeit versehen sein. Die Krankenkasse übernimmt auch die Transportkosten bei Erkrankungen, die eine besondere Therapie benötigen und über einen langen Zeitraum erfolgen. Dies kann für Fahrten zur ambulanten Dialyse und zur Chemo- und Strahlentherapie zu treffen. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung und eine Zuzahlung des Patienten von 10 Prozent, wobei 10 Euro nicht überschritten und 5 Euro nicht unterschritten werden.




