Tagesmutter
Eine Tagesmutter betreut tagsüber eines oder mehrere Kinder in ihrer eigenen Wohnung. Die Eltern dieser Kinder sind in der Regel berufstätig oder in einer Ausbildung und können aus diesem Grund die Betreuung der Kinder nicht selbst leisten. Die Tagesmutter übernimmt während der gesamten Betreuungszeit die Aussichtspflicht für die ihr überlassenen Kinder. Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht haftet sie für Personenschäden an dem Tageskind oder sie haftet für Sachschäden gegenüber Dritten. Aus diesem Grunde ist eine entsprechende private Haftpflichtversicherung dringend anzuraten. Bis zu drei Kindern benötigt eine Tagesmutter keine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Hier entscheiden die Eltern über die Eignung Tagesmutter. Ab dem vierten Kind wird eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt beantragt werden. Jedes zusätzliche Kind muss entsprechend nachgemeldet werden. Grundsätzlich ist jede Person geeignet Tagesmutter zu werden, die Spaß und Freude um vor allem Erfahrung im Umgang mit Kindern hat.




