Ueberforderungsklausel

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben in Form der Überforderungsklausel eine Zuzahlung zu leisten. Hier müssen zum Beispiel Zuzahlungen für den Eigenanteil der Arzneimittel, für Verband- und Heilmittel, für stationäre Vorsorge, für Rehabilitationsaufenthalte, Zahnersatz, oder aber auch für Fahrkosten und technische Hilfsmittel, geleistet werden. Allerdings gelten hier sogenannte Belastungsgrenzen, welche den Patienten vor einer Überforderung schützen sollen. Die Überforderungsklausel sieht vor, dass ein Patient höchstens 2 Prozent Eigenbelastung seiner Bruttoeinnahmen vertretbar sind. Hierbei ist das Jahreseinkommen maßgebend. Chronisch Kranke haben eine Belastungsgrenze von einem Prozent. Frei von Zuzahlung sind Vorsorgeuntersuchungen.