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Unterrichtung Krankenhauspatient

Die Unterrichtung eines Krankenhauspatienten durch das Krankenhaus hat den Sinn, dass der Patient während einer Behandlung durchgehend über die anfallenden Kosten zu informieren ist. Für gesetzlich Versicherte Patienten, entfällt diese Unterrichtung, da hier in der Regel die Kosten direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Patienten die bei deiner privaten Krankenversicherung versichert sind, sind die Krankenhäuser aber verpflichtet über jeden einzelnen Posten der Rechnung exakt Auskunft geben zu müssen. Gleiches gilt auch für Behandlungen die nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, hier muss der Patient vorab eingehend über anfallende Kosten informiert werden.

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