Volljährige

Vor dem Gesetz gilt man als Volljährig, wenn man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Stufenweise erwachsen werden bedeutet, mit Vollendung des 14. Lebensjahres gelten Jugendliche als strafmündig, mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist man bereits beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass man zwar bereits Verträge schließen darf, dafür aber immer noch die Unterschrift von einem Erziehungsberechtigten benötigt wird. Als Volljähriger, an dem Tag an dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, gilt man vor dem Gesetz als voll geschäftsfähig. Ab da ist es möglich, alleine Verträge aller Art schließen zu können. Somit hat man nicht nur die Rechte, Verträge alleine zu schließen, sondern auch die Pflicht, den Vereinbarungen der Verträge nachzukommen.