Wahlleistungen

Wahlleistungen fallen unter die Leistungen, welche eine private Krankenversicherung seinen privat versicherten Kunden zusichert. Wie der Name schon sagt, können bestimmte Leistungen gewählt werden, welche man beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen möchte. Leistungen wie ein Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung fallen unter diese Wahlleistungen. Auch für gesetzlich Krankenversicherte sind Wahlleistungen möglich, wenn sie dafür eine Kranken-Zusatzversicherung zu ihrem Krankenversicherungsvertrag abschließen. Wahlleistungen beziehen sich immer auf zusätzliche und bessere Leistungen als die im Leistungskatalog angegebene Grundversorgung. Möchte man als privat Versicherter keine Wahlleistung in Anspruch nehmen, hat man einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.