Privatversicherung

Informationen und Tipps zur privaten Krankenversicherung (PKV)
Tipps vom Spezialisten für die richtige Auswahl des Versicherers:

Was ist bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu beachten? Für Angestellte, die jetzt neu in die Private gehen wollen. 

Das Geheimnis, mit der privaten Krankenversicherung viel Geld zu sparen, liegt in einer sehr einfachen Zauberformel begründet:

Eigenverantwortung spart Geld!
Dies bedeutet:
Versicherte, die einen spürbaren Teil ihres Gesundheitsbudgets selbst verwalten, verhalten sich kosten- und gesundheitsbewusster als Versicherte mit Vollkaskotarif. Die Beschränkung des Versicherungsumfanges auf die Risiken, die den Versicherten finanziell wirklich treffen, ist die sinnvollste Strategie, Beiträge auf Dauer finanzierbar zu halten.

 

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung (pro Jahr) mindestens vereinbart werden?

Empfehlung: Das ist von der persönlichen Situation (Alter, Geschlecht, Mitversicherung Angehörige) abhängig. Wir machen Ihnen gerne ein Angebt, damit Sie später in günstige Tarife umsteigen können


Achtung: Sie sollten auf keinen Fall den Versicherer nur danach aussuchen, wer jetzt gerade den Versicherungsschutz zu den günstigsten Beiträge anbietet


Beachten Sie, dass Sie:
1. nicht jedes Jahr mit Ihren Arztkosten die vereinbarte Selbstbeteiligung überschreiten werden bzw. nur dann, wenn eine ernsthafte chronische Erkrankung vorliegt.
2. Gesundheitskosten, die praktisch jeden Versicherten ein- bis zweimal jährlich treffen (z.B. für die Behandlung von Husten, Schnupfen, Heiserkeit), sollte man zu seinen Lebenshaltungskosten zählen. Aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen sind diese Leistungen teilweise bereits ausgeschlossen.
Zum Thema Zusatzversicherung
Für gesetzlich Versicherte empfehlen wir vorwiegend die Kosten für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus abzusichern. Das sind die Mehrkosten für 1- oder 2-Bettzimmer und die Chefarztbehandlung.

Begriffe:


Die Prämie einer privaten Krankenversicherung wird bei Eintritt nach Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand berechnet. Finanzieller Ausgleiche zwischen Jung und Alt findet in der Privaten grundsätzlich nicht statt.

Großschadenstarife:
Das sind Tarife mit hohen Selbstbeteiligung über alle Bereiche ambulant, stationär, Zahnarzt. Die Versicherung zahlt nur für Kosten pro Jahr, die über diesen Selbstbehalt liegen. 

Einsteigertarife:
Darunter versteht man Tarifvarianten mit meist niedrig kalkulierter Prämie, trotz niedriger Selbstbeteiligung und eingeschränkten Leistungen. Weil solche Tarife vorwiegend jungen Selbständigen und Gewerbetreibenden gewählt werden, kann der Versicherer mit höheren Stornogewinnen rechnen.

Einzelbausteintarife:
Bei diesen Tarifen sind die Prämien für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung getrennt kalkuliert.
Solche Tarife sind nur für Angestellte unter 40 Jahren mit Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zu empfehlen.

Arbeitgeberzuschuss und Selbstbeteiligung
Wir helfen Ihnen gerne Ihren Vertrag so zu optimieren, um den Arbeitgeberzuschuss optimal zu nutzen. 


Krankentagegeld:

Tipps zum Krankentagegeld
Für Angestellte gilt i.A. die sechswöchige Lohnfortzahlung. Die Zahlung von Tagegeld kann in diesem Fall frühestens ab dem 43. Tag vereinbart werden. Bei längerer Lohnfortzahlung wird es durch eine längere Karenzzeit billiger.
Für Selbständige empfehlen wir Tagegelder frühestens ab dem 43 Tag..

Krankenhaustagegeld:

Krankenhaustagegeld ist in Verbindung mit einer hohen Selbstbeteiligung zu empfehlen, da die Selbstbeteiligung bei Kompakttarifen für ambulante Behandlung, Zahnarzt und Krankenhaus gilt!

Arbeitgeberzuschuss:

Kosteneinsparung für die Firma und privat versicherte Angestellte

Angestellte scheuen sich oft , eine besonders hohe Selbstbeteiligung mit dem Versicherer zu vereinbaren, weil die Einsparung mit dem Arbeitgeber geteilt werden muss und wenn Arztkosten anfallen, diese aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Hier kann zwar verhandeln, was aber leider die meisten Arbeitgeber ablehnen. Folge, nur bei Familienbetrieben anwendbar.
Der Arbeitgeber kann die übernommenen Kosten als Betriebsausgaben (§3 EstG Nr. 11,44 LStR Abschn 11 - 12 und Erlass FinMin Nordr.Westf. 10.10.80 S 2333-4 VB3) geltend machen, während der Angestellte diese aus überwiegend versteuerten Mitteln bezahlen muss.

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit gelten folgende Zumutbarkeitsgrenzen:

Zumutbarkeitsgrenzen für eigene Arztkosten
Einkommen ledig verheiratet verheiratet und 1-2 Kinder
unter 15.000 €
15 - 50.000 €
über 50.000 €
5%
6%
7%
4%
5%
6%
2%
3%
4%