Krankenversicherung Österreich – wo liegen die Unterschiede zu Deutschland?

Krankenversicherung Zusatzbeitrag

Krankenversicherung Zusatzbeitrag | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Im Januar 2015 wurde der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die agierende große Koalition in Deutschland eingeführt. Ziel war es damit den Kassen zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen, um finanziellen Engpässen entgegenzutreten und zugleich den Wettbewerb unter den Kassen zu stärken. Der Zusatzbeitrag Krankenversicherung muss vom Mitglied in Höhe des vollen prozentualen Satzes selbst aufgebracht und bezahlt werden, hier werden keine prozentualen Anteile vom Arbeitgeber übernommen.

Einführung Krankenversicherung Zusatzbeitrag 2015 und Beitragssatz

Einführung Krankenversicherung Zusatzbeitrag 2015 und Beitragssatz | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich in Deutschland der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und zahlen jeweils die Hälfte hiervon. Mit Einführung vom Krankenversicherung Zusatzbeitrag vor zwei Jahren wurde der bis dato geltende allgemeine Beitrag um 0,9 Prozentpunkte abgesenkt auf 14,6 %. Die jeweilige Höhe des von den Kassen geforderten Beitragssatzes basiert auf dem individuellen Bruttoeinkommen des Mitglieds. Auf diesen Satz dürfen die Kassen dann eigenständig ihren persönlich festgelegten Zusatzbeitrag erheben, entsprechend ihrer eigenen finanziellen Situation und ihrer dargebotenen Zusatzleistungen variiert diese zusätzliche Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse und kann teilweise deutlich abweichen. Für die korrekte Zahlung des Zusatzbeitrags ist der Arbeitnehmer alleine verantwortlich.

Durchschnittlicher prozentualer Krankenversicherung Zusatzbeitrag 2017

Für das laufende Jahr 2017 liegt laut den Experten der durchschnittliche Krankenversicherung Zusatzbeitrag bei 1,1 %, allerdings kann erst zum Jahresende hin bekannt gegeben werden, ob sich dieses Durchschnittsniveau überhaupt halten konnte. Der tatsächliche Beitrag für jedes einzelne Mitglied kann je nach Kassenzugehörigkeit sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Während die eine Kasse nur 0,4 % an Zusatzbeitrag verlangt, bedient sich die andere Krankenkasse bereits mit einer Forderung von 1,7 %. Branchenprofis gehen mittlerweile davon aus, dass die Mehrheit der Krankenkassen allerdings nicht umhin kommen wird einen zusätzlichen Beitrag von mindestens 1,1 % zu erheben, um genügend finanzielle Mittel zu erwirtschaften und nicht selbst diesbezüglich in finanzielle Not zu geraten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Krankenversicherung Zusatzbeitrag

Um einen verbesserten Überblick über das „breite“ Thema Krankenversicherung Zusatzbeitrag gewähren zu können, haben wir in der nachfolgenden FAQ Rubrik die wichtigsten und die am häufigsten vorkommenden Fragen zu dieser Thematik zusammengestellt und durch die entsprechenden sowie hilfreichen Antworten ergänzt.

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Darf ich bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages einfach meine bisherige Krankenkasse kündigen und zu einer anderen wechseln?

Darf ich bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages einfach meine bisherige Krankenkasse kündigen und zu einer anderen wechseln? | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Grundsätzlich Ja. Das Gesetz besagt, dass ein Mitglied ohne Einhaltung der 18-monatigen Bindungspflicht an seine Krankenkasse immer dann über ein Sonderkündigungsrecht verfügt, wenn die Kasse erstmalig den Zusatzbeitrag einführt oder diesen erhöht. Die Krankenkasse ist verpflichtet die Mitglieder rechtzeitig über eine anstehende Erhöhung zu informieren. Mitglieder mit Kündigungsbegehren sollten dann ebenso zügig handeln und die Kündigung einreichen und sich umgehend eine neue Krankenkasse auswählen, bei der Sie nach der Kündigungsfrist nahtlos weiterversichert sind.

Was gilt für beitragsfreie mitversicherte Familienmitglieder?

Bei dieser Form der Mitgliedschaft besteht kein eigenes Wahlrecht. Ihre Familienangehörigen sind immer in der gleichen Form wie Sie versichert. Bedeutet bei einem Wechsel, wechseln die beitragsfreien Familienmitglieder automatisch von der einen zur anderen gesetzlichen Versicherung mit.

Gibt es Ausnahmen für den Krankenversicherung Zusatzbeitrag?

Ja. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personengruppen festgelegt, dass für diese der durchschnittliche Zusatzbeitrag fällig wird und nicht der individuell von der Krankenkasse festgelegte Satz. Im Jahr 2017 sprechen wir hierbei von 1,1 % Beitragssatz. Zu diesen Gruppierungen gehören Personen, deren Beiträge nicht selbst aufgebracht werden, sondern von Dritten übernommen werden, also beispielsweise

  • Geringverdiener
  • Auszubildende (bei nur geringer Ausbildungsvergütung)
  • Personen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen

Bei den beiden zuerst genannten muss der Arbeitgeber den zusätzlichen Beitrag aufbringen. In bestimmte Fällen zahlen auch, wie beim zuletzt aufgeführten, Behörden als „Dritte Personen“ den Beitrag.

Gibt es Ausnahmen für den Krankenversicherung Zusatzbeitrag? | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Kann ich mich von der Zahlung des Zusatzbeitrages befreien lassen?

Diesbezüglich hat der Gesetzgeber einen klaren Riegel vorgeschoben, also Nein. Es besteht keine Möglichkeit sich von dem Zusatzbeitrag in irgendeiner Form befreien zu lassen. Sobald von Gesetz wegen Beiträge als Mitglied an die Kasse abgetreten werden müssen, so gilt dies auch automatisch für den Krankenversicherung Zusatzbeitrag.

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Was gilt es in Bezug auf Renten zu beachten?

Rentenbezieher unterliegen seit dem Jahre 2015 ebenfalls dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 %. Auch bei ihnen wurde keine Ausnahme bezüglich des Zusatzbeitrages zugelassen, sie müssen diesen wie ein Arbeitnehmer selbst entrichten. Einziger Unterschied besteht im zeitlichen Zusammenhang gesehen. Die erstmalige Fälligkeit nach Erhöhung des Zusatzbeitrages tritt immer erst zwei Monate verspätet in Kraft. Sollte beispielsweise zum Januar 2018 der Beitragssatz bei der Kasse des Rentners von 1,0 auf 1,1 % erhöht werden, so wird dieser tatsächlich erst im März 2018 aktiv.

Was gilt es in Bezug auf Renten zu beachten? | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Gibt es Besonderheiten bei Bezug von Arbeitslosengeld II?

Gibt es Besonderheiten bei Bezug von Arbeitslosengeld II? | Krankenkasse Zusatzbeitrag - Alle Infos & Regelungen

Da bei den Empfängern von sozialen Leistungen die Behörden den Beitrag übernehmen, gilt für diese Mitglieder nicht der individuelle Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern der Durchschnittssatz von derzeit 1,1 %. Dieser wird sogar automatisiert fällig, sollte das Mitglied in einer Krankenkasse versichert sein, die theoretisch noch gar keinen Zusatzbeitrag erhoben hat. Sollte der Arbeitslose allerdings zusätzlich zum Bezug der Leistungen noch einer Beschäftigung nachgehen und hieraus Einkünfte erzielen, dann wird auf diese Einnahmen nicht mehr der durchschnittliche Satz herangezogen, sondern der tatsächlich individuelle der eigenen Krankenkasse.

Was müssen Selbstzahler beachten?

Selbstzahler erhalten von der Krankenkasse vor Einführung eines Zusatzbeitrages oder einer Erhöhung dessen ein Schreiben mit entsprechenden Informationen und auch einer individuellen Beitragsberechnung. Die Kassen sind auch in diesem Falle gesetzlich dazu verpflichtet ihre Mitglieder rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

Grundsätzlich gilt, dass das Mitglied den erhobenen Krankenversicherung Zusatzbeitrag zusammen mit seinem allgemeinen Monatsbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse selbst überweisen muss. Es ist in dieser Konstellation nicht möglich, dass die Beiträge über ein Gehaltskonto im sogenannten Quellenabzugsverfahren automatisch von der Krankenkasse abgebucht werden kann, sondern es muss zwingend eigenständig für den Ausgleich des monatlichen Beitrags und des Zusatzbeitrags gesorgt werden.