Krankenversicherung im Ausland: spezielle Absicherung zu empfehlen

Krankenversicherung im Ausland: spezielle Absicherung zu empfehlen

Krankenversicherung im Ausland: spezielle Absicherung zu empfehlen | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

Viele Menschen in Deutschland sind der irrtümlichen Auffassung, dass sie aufgrund ihrer gesetzlichen Krankenversicherung global abgesichert sind. Dies trifft leider in keinster Weise zu, auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung an sich einen umfangreichen Schutz bietet. Tatsächlich können jedoch bei Behandlungen im Ausland zum Teil enorm hohe Eigenanteile für den Patienten entstehen oder die gesamten Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden. Daher ist es äußerst wichtig, sich grundlegend darüber zu informieren, mit welchen Leistungen man bei der gesetzlichen oder auch bei der privaten Krankenversicherung im Ausland rechnen kann und welche Möglichkeiten es gibt, sich vor eventuellen Kosten zu schützen.

Territorialprinzip garantiert Leistungen zunächst nur im Inland

Territorialprinzip garantiert Leistungen zunächst nur im Inland | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das sogenannte Territorialprinzip. Dies beinhaltet, dass die GKV ihre Leistungen zunächst einmal grundsätzlich nur im Inland erbringt. Dennoch ist es - auch aufgrund verschiedener Abkommen mit anderen Ländern - so, dass die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Behandlungen im Ausland aufkommen muss. Selten werden die Kosten allerdings komplett übernommen, sondern in aller Regel sind es lediglich Teilleistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen erbringen.

Darüber hinaus gibt es eine wichtige Voraussetzung für Patienten, die solche Auslandsleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten, nämlich die sogenannte European Health Insurance Card (Europäische Krankenversicherungskarte). Eingeführt wurde diese Versicherungskarte vor rund zehn Jahren und löste den damaligen Auslandskrankenschein ab. Diese EHIC führt dazu, dass in Deutschland gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Leistungen haben, falls sie sich innerhalb eines anderen EU-Mitgliedstaates aufhalten und dort medizinische Leistungen notwendig werden sollten. Grundsätzlich sollen zwar die dann anfallenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, allerdings geschieht dies meistens nicht in vollem Umfang.

Auslandskrankenversicherungen im Vergleich

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In welchen Ländern erbringt die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen?

In welchen Ländern erbringt die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen? | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, ist es aufgrund der European Health Insurance Card gesichert, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten bei einer medizinisch notwendigen Versorgung eine Leistung erbringt. Dies bedeutet, dass Sie unter anderem in den folgenden Ländern mit einer Kostenübernahme - wenn auch meistens nicht zu 100 Prozent - rechnen können, falls Sie dort beispielsweise geschäftlich unterwegs sind oder dort Ihren Urlaub verbringen:

  • Dänemark
  • Niederlande
  • Österreich
  • Italien
  • Frankreich
  • Bulgarien
  • Spanien
  • Griechenland
In welchen Ländern erbringt die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen? | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

In den meisten beliebten Urlaubsländern innerhalb Europas sind deutsche Versicherungsnehmer also im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung einigermaßen gut abgesichert. Darüber hinaus gibt es noch weitere Länder, in denen die GKV ebenfalls eine Leistung erbringt, insbesondere:



 
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Israel
  • Tunesien
  • Türkei

 

Mit den drei zuletztgenannten Ländern hat Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen getroffen, bei dem auch der Krankenversicherungsschutz integriert ist. Zu beachten ist allerdings bei allen zuvor genannten Ländern, dass für den Versicherten stets die Bedingungen des Gastlandes gelten. Darauf möchten wir im folgenden Abschnitt noch etwas näher eingehen.

 
 

GKV übernimmt Kosten nach den jeweiligen Landesregeln

 

Ein wichtiger Punkt, über den Sie zum Thema Krankenversicherung im Ausland auf jeden Fall informiert sein sollten, besteht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland Kosten nur auf Grundlage der dortigen Regelungen übernimmt. Dies bedeutet, Sie können zwar in vielen Ländern, auch innerhalb der Europäischen Union, die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Es kommt jedoch für den Umfang der Kostenübernahme darauf an, welche Regelungen im jeweiligen Land gelten. Was dies im Detail bedeutet, möchten wir anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen.

 

Angenommen, Sie verbringen einen mehrwöchigen Urlaub in Italien und brechen sich dort beim Essen ein Stück Zahn ab. In der Folge bekommen Sie erhebliche Zahnschmerzen, sodass es notwendig ist, noch am Urlaubsort in Italien einen Zahnarzt aufzusuchen. Hierzulande würden Sie jetzt davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung natürlich die Kosten für die Zahnbehandlung in vollem Umfang übernimmt, ausgenommen dann, wenn Zahnersatz bzw. eine Krone notwendig ist. In Italien ist es allerdings so, dass die Bürger dort bei Zahnbehandlungen keinen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie auf den gesamten Zahnbehandlungskosten, die in Italien anfallen, aufgrund dieser Tatsache sitzen bleiben. Ein weiteres Problem kann im Ausland darin bestehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung zwar grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Kosten übernehmen würde, es aber schlichtweg in ihrer näheren Umgebung dort keinen Vertragsarzt gibt. Dies wiederum bedeutet, dass Sie eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen müssen, sodass die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang erstattet werden.

Eine weitere medizinische Maßnahme, die bei einem Auslandsaufenthalt gar nicht so selten ist, ist der Rücktransport im Krankheitsfall. Dieser ist über die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmen versichert, sodass Sie die Kosten in der Regel selbst tragen müssen. Für das außereuropäische Ausland gilt dies generell, denn dort übernimmt die GKV in aller Regel überhaupt keine Kosten. Wie Sie sich gegen solche teilweise hohe Kosten absichern können, werden wir an anderer Stelle noch erläutern.

GKV übernimmt Kosten nach den jeweiligen Landesregeln | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

Da es bezüglich der Leistung aus der GKV unter anderem sehr darauf ankommt, in welchem Land Sie sich behandeln lassen, möchten wir Ihnen in der Folgenden Tabelle noch einmal zusammenfassend einen Überblick geben, in welcher (Urlaubs-)Region Sie von der GKV welche Leistungen / Kostenübernahmen erwarten können.

GKV übernimmt Kosten nach den jeweiligen Landesregeln | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht
Land / Region Leistungen
Deutschland volle Leistungen ohne Eigenanteil
EU-Staaten Leistung bei EHIC, evt. Eigenanteil
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz (EWR) Leistung bei EHIC, evt. Eigenanteil
Kroatien, Mazedonien, Serbien Abkommen, nur geringer Schutz
Israel, Marokko, Türkei, Tunesien Abkommen, nur geringer Schutz
Nord- und Südamerika, Asien, Australien, Afrika keine Leistungen durch GKV
 
 

Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung

Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

Vom Grundsatz her ist es im deutschen Gesundheitsrecht so, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer dann ruhen, wenn sich der Krankenversicherte im Ausland aufhält oder sich entschlossen hat, in einem anderen Land eine Behandlung durchführen zu lassen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen die GKV trotzdem dazu verpflichtet ist, eine entsprechende Leistung zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Ausnahmen:

  • Leistungsinanspruchnahme innerhalb der Europäischen Union (Sonderabkommen)
  • mit dem Urlaubsland besteht ein Sozialversicherungsabkommen
  • medizinische Behandlung ist ausschließlich im Ausland möglich
  • Behandlung muss vor eventuellen Rücktransport in Deutschland vorgenommen werden
  • Versicherungsnehmer ist im Ausland beschäftigt
 
 

Ist eine nachträgliche Erstattung möglich?

 

Insbesondere während des Urlaubs im Ausland ist es manchmal nicht möglich, eine medizinisch notwendige Behandlung erst in Deutschland durchführen zu lassen. Demzufolge muss sich der Krankenversicherte bereits an Ort und Stelle behandeln lassen und es können teilweise hohe Kosten entstehen. Muss zudem noch eine privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen, weil an Ort und Stelle kein Kassenarzt vorhanden ist, muss der Patient die Kosten auf jeden Fall zunächst einmal selbst übernehmen. Anschließend stellt sich vielen Versicherungsnehmern natürlich die Frage, ob es grundsätzlich möglich ist, eine nachträgliche Erstattung für eine Behandlung im Ausland von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten.

Zur Beantwortung dieser Frage kommt es vor allen Dingen darauf an, in welchem Land die Behandlung vorgenommen wurde. Geschah dies zum Beispiel innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder eines Landes aus dem Bereich Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), hat der Versicherte in aller Regel die Möglichkeit, die an Ort und Stelle bereits bezahlten Behandlungskosten von seiner gesetzlichen Krankenkasse durch Einreichung der Rechnungsbelege erstatten zu lassen. Allerdings ist auch in diesem Fall zu berücksichtigen, dass die Kosten nur bis maximal zu der Höhe übernommen werden, wie sie in Deutschland üblich ist. Konkret heißt das, dass beispielsweise eine Operation aufgrund eines gebrochenen Beins nur bis zu einem Betrag von 3.000 Euro erstattet wird, falls dieser Erstattungsbetrag in Deutschland üblich ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie für die Operation im Ausland zum Beispiel 5.000 Euro zahlen mussten. Darüber hinaus sollten Sie zu beachten, dass die Krankenkasse durchaus Abschläge vom Rechnungsbetrag vornehmen kann, die sich beispielsweise aufgrund erhöhter Verwaltungskosten ergeben.

Vorsicht bei stationären Behandlungen im Ausland

 

Besonders vorsichtig sollten Sie sein, falls Sie sich im Ausland in stationäre Behandlung begeben. Solche Krankheitsaufenthalte können nicht nur sehr teuer werden, sondern im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen müssen Sie zuvor eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse einholen, dass diese sich zumindest teilweise an den Kosten beteiligen wird. Eine derartige Genehmigung erteilen die gesetzlichen Krankenkassen in aller Regel nicht, falls die notwendige Behandlung auf gleichem Niveau und gleichermaßen rechtzeitig auch in Deutschland durchgeführt werden kann. Sollten Sie sich also beispielsweise im Ausland beim Skifahren das Handgelenk gebrochen haben, muss die Operation allerdings nicht sofort vorgenommen werden, sondern Sie können damit noch mehrere Tage warten, würde die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall voraussichtlich keine Leistungen erbringen. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass Sie zunächst nach Hause fahren könnten, um die Operation dann in einem deutschen Krankenhaus vornehmen zu lassen.



Vorsicht bei stationären Behandlungen im Ausland | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht
 
 

Welche Leistungen erbringt die private Krankenversicherung im Ausland?

 

In den vorherigen Abschnitten haben wir uns bisher ausschließlich damit beschäftigt, ob und falls ja, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland erbringt. Über neun Millionen Bundesbürger sind allerdings privat versichert, und zwar im Zuge einer privaten Krankenvollversicherung. Bei der PKV ist es in aller Regel so, dass diese tatsächlich weltweit gilt. Somit ist dies ein wichtiger Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere bei Aufenthalten im europäischen Ausland. Sie sollten sich allerdings vor einer Reise ins nichteuropäische Ausland noch einmal genau Ihren Vertrag ansehen, denn bei manchen privaten Krankenversicherungen ist der Leistungsbereich auf Europa begrenzt. Prinzipiell können Sie allerdings in den meisten Fällen davon ausgehen, dass medizinische Behandlungen durch die private Krankenversicherung zu einem sehr großen Teil bis vollumfänglich von den Kosten her übernommen werden.

Allerdings gibt es auch hier einen wichtigen Punkt zu beachten: Die PKV wird auch bei Behandlungen im Ausland ausschließlich solche Leistungen erbringen, die vertraglich festgehalten sind. Nehmen Sie also beispielsweise bei einem Urlaub in Spanien eine Behandlung in Anspruch, welche die private Krankenkasse im Inland nicht bezahlen würde, bleiben Sie in diesem Fall auf den Kosten sitzen. Unter anderem aus diesem Grund ist eine Auslandsreisekrankenversicherung auch nicht - wie es häufig dargestellt wird - ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Personen sinnvoll, sondern auch für privat Versicherte kann diese Krankenzusatzversicherung immer eine wichtige und sinnvolle Ergänzung darstellen.

 
 

Auslandskrankenversicherung schützt vor unnötigen Kosten

 

Viele gesetzlich Krankenversicherte möchten sich vor Antritt einer Urlaubsreise gar nicht im Detail damit beschäftigen, in welchem Umfang die gesetzliche Krankenversicherung im Urlaubsland eine Leistung erbringt und mit welchem Eigenanteil man bei welchen medizinischen Behandlungen rechnen muss. In diesem Fall ist es ohnehin sinnvoll, vor Antritt der Auslandsreise eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Mit dieser Versicherung sind Sie definitiv auf der sicheren Seite, denn im Regelfall zahlt die Auslandskrankenversicherung die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag für die Behandlung und dem Anteil, der eventuell von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn Sie privat krankenversichert sind, die im Ausland in Anspruch genommene Leistung aber nicht oder nicht in vollem Umfang von ihrer privaten Krankenkasse übernommen wird. Auch dann ist die Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll, denn in diesem Fall wird in der Regel ebenfalls die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Erstattung durch Ihre eigene Krankenkasse bezahlt.

Zu den standardmäßigen Leistungen, die in nahezu jeder Ausreisekrankenversicherung enthalten sind, gehören insbesondere:
  • Kostenübernahme bei ambulanten Behandlungen
  • Kostenerstattung für Hilfsmittel und Medikamente
  • Rücktransport ins Heimatland
  • zahnärztliche Behandlungen
  • Rücktransport nach Unfalltod im Ausland
  • Mitversicherung bei Rückreise einer Begleitperson
  • Kostenübernahme bei stationären Behandlungen (Krankenhaus, Klinik)
  • optional: Notfallgeld bis 1000 Euro noch am Urlaubsort
 

Auslandskrankenversicherung schützt vor unnötigen Kosten | Krankenversicherung im Ausland - die große Übersicht

Grundsätzlich bietet die Ausreisekrankenversicherung also einen äußerst wichtigen Schutz, insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte und für privat Versicherte, bei denen die eigene Krankenkasse jedoch nicht alle Leistungen in vollem Umfang erbringt, die bei einer Behandlung im Ausland eventuell in Anspruch genommen werden können. Wer sich also möglichst umfangreich und gegen alle eventuellen Risiken absichern möchte, für den ist die Auslandskrankenversicherung bestens geeignet.

 
 

Auslandskrankenversicherungen im Vergleich

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Was passiert, wenn der Antrag auf eine Auslands-krankenversicherung abgelehnt wird?

In manchen Fällen kann es passieren, dass Sie zwar grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen möchten, Ihre Anträge aber von verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgelehnt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie ein bestimmtes Alter überschritten haben oder erhebliche gesundheitliche Probleme und Vorerkrankung besitzen, sodass dem Versicherer den Abschluss der Versicherung einfach zu riskant ist. Was passiert nun, wenn Sie ohne eine solche Absicherung im Ausland eine medizinische Behandlung benötigen?

In derartigen Fällen ist es durchaus praktikabel, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten übernehmen wird, auch wenn sie dazu eigentlich nicht verpflichtet wäre. Eine zwingende Voraussetzung besteht allerdings darin, dass der Antrag auf eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweislich abgelehnt wurde, weil der Versicherte entweder zu viele Vorerkrankungen besitzt oder zu alt für eine solche Krankenzusatzversicherung ist. Ferner findet eine Kostenübernahme durch die GKV in aller Regel nur dann statt, falls Sie diese vorher über die anstehenden medizinischen Maßnahmen informiert und eine Zustimmung eingeholt haben. Auch dann müssen Sie allerdings davon ausgehen, dass die Krankenkasse die anfallenden Kosten maximal bis zu der Höhe übernehmen wird, wie sie in Deutschland üblich ist und Kosten bei einer Behandlung im Inland entstanden wären.