Beitragsvergleich private Krankenversicherung – genaues Schauen lohnt sich

So mancher, der über einen Beitragsvergleich private Krankenversicherung Geld sparen möchte, ist zuerst verunsichert, weil in der Öffentlichkeit immer wieder Stimmen laut werden, die vermeintlich beweisen können, dass die Beiträge in den privaten Krankenversicherungen schneller steigen würden, als das bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Auf den ersten oberflächlichen Blick hin scheint sich das auch bestätigen zu lassen.

 

Was hier allerdings meistens verkannt wird, ist die Tatsache, dass sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem tatsächlich erzielten Einkommen berechnet und man dort mit einer Beitragsbemessungsgrenze arbeitet, die man in der privaten Krankenversicherung so nicht kennt. Das bedeutet, dass beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze ein Zwangsstopp bei den möglichen Beitragserhöhungen eingelegt werden muss. Würde es sie nicht geben, kann man rein rechnerisch davon ausgehen, dass die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung in gleichem Maße wie bei den Privaten steigen würden.

 

Als weiterer Faktor kommt hier dazu, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung alle &bdquoüber einen Kamm geschoren werden&ldquo, das heißt es gibt keine Unterschiede im Beitrag, die sich allein aus dem Alter und dem Geschlecht der Versicherten ergeben, wie das im Basistarif der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Beim Beitragsvergleich private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung schneiden die privaten Verträge vor allem bei jüngeren Menschen deutlich besser ab. Umgekehrt kommen die älteren Menschen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung besser weg, weil sich hier die Beiträge allein nach der Höhe ihrer erzielten Rente und nicht nach dem Risiko des Eintritts eines Versicherungsfalles berechnen.

 

Der Beitragsvergleich private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenversicherung fällt auch bei Familien mit Kindern häufig zu Gunsten einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung aus, weil sie ihre Kids hier beitragsfrei mit versichern lassen können. Bei der privaten KV muss man bei den meisten Gesellschaften zusätzliche Verträge abschließen, für die weitere Beiträge gezahlt werden müssen. Außerdem sollte man hier die Überlegung mit einbeziehen, dass der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung deutlich leichter möglich ist, als das umgekehrt der Fall ist. Wer im höheren Alter auf Grund der günstigeren Beiträge in eine GKV wechseln möchte, der muss schlitzohrig genug sein, um die legalen Schleichwege wie Familienversicherung oder eine vorübergehende Reduzierung des Einkommens bis auf ein Niveau unterhalb der Versicherungspflichtgrenze zu gehen. Anders ist dann ein Wechsel von der PKV in die GKV nicht mehr möglich.

 

Beim Beitragsvergleich private Krankenversicherung fällt in jüngster Zeit auf, dass sich die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit der Mitnahme von vorhandenen Altersrückstellungen positiv auf die zu zahlenden Beiträge auswirkt. Wurden diese von der abgebenden Gesellschaft auf der Grundlage der Kalkulationsverordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz korrekt kalkuliert, muss man auch nicht mit überproportional steigenden Beiträgen im Alter rechnen, wie das bisher auf Grund der einbehaltenen Altersrückstellungen der Fall war.

 

Bei einem Beitragsvergleich private Krankenversicherung sollte man außerdem genau darauf schauen, ob man mit dem neu eingeführten Basistarif mit optional abschließbaren Zusatzverträgen oder einer günstigen Kombination aus verschiedenen Wahltarifen wirtschaftlich besser wegkommt. Dabei sollte man auch wissen, dass man nicht alle Wahltarife bei einer Gesellschaft abschließen muss. So könnte man den Vertrag über die Grundversorgung bei Gesellschaft A, den Zahnzusatztarif bei Gesellschaft B und den Wahltarif für alternativmedizinische Maßnahmen bei Gesellschaft C abschließen. Nur der Hauptvertrag über die Grundversorgung und der Tarif für die Zahlung von Krankentagegeld kann in den meisten Fällen nur zusammenhängend abgeschlossen werden.

 

Ehe man sich überhaupt für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte man prüfen, ob man nicht durch in der Person oder im Beruf liegende Besonderheiten in den Genuss von Sondertarifen kommen kann. So bieten beispielsweise die gesetzlichen Krankenversicherungen, Knappschaftsversicherungen und Innungskrankenkassen Spezialtarife für Studenten an, bei denen sich der Beitrag aus dem üblichen Bafög Anspruch und nicht aus dem tatsächlich erzielten Einkommen berechnet.

 

Künstler und Publizisten haben zum Beispiel die Möglichkeit, sich in der Künstlersozialkasse versichern zu können, die rechtlich zur Unfallkasse des Bundes gehört. Das hätte für sie den Vorteil, dass sie nur den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung in Abhängigkeit vom erzielten Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze tragen müssten. Gleichzeitig kämen sie in den Genuss der gesetzlichen Pflegeversicherung und könnten sich auf diesem Weg genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anwartschaften für die staatliche Rentenversicherung erwerben. Der darauf entfallende Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung wird von der Unfallkasse des Bundes übernommen, die dafür die Einnahmen verwendet, die sie aus einer von den Verwertern erhobenen Abgabe erzielt.

 

Auch für Beamte stellt sich beim Beitragsvergleich private Krankenversicherung heraus, dass hier Sondertarife angeboten werden, bei denen berücksichtigt wird, dass diese Gruppe von Versicherten auf der Grundlage des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und der Länder Zuschüsse zu den verschiedensten präventiven, therapeutischen, kurativen und rehabilitierenden Maßnahmen bekommt. Hier wird häufig mit Selbstbeteiligungen in Höhe der zu erwartenden Zuschüsse gearbeitet. Jeder Euro, um den die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall erhöht wird, bringt dem Versicherten eine Beitragsersparnis.

 

Solche möglichen Sondertarife für einzelne Berufsgruppen und Versichertengruppen sollten also in den Beitragsvergleich private Krankenversicherung und die Gegenüberstellung des Kosten- Leistungs- Verhältnisses bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse immer mit einbezogen werden.

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