Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Im Allgemeinen ist eine Rückkehr GKV ziemlich schwierig, vor allem wenn man schon etwas älter ist. Doch die neuen gesetzlichen Regelungen haben einige Schlupflöcher gelassen, die man als potentieller Versicherter für die gesetzliche Krankenversicherung völlig legal ausnutzen kann.
 

So könnte der privat Versicherte zum Beispiel über den Umweg Familienversicherung eine Rückkehr GKV realisieren. Dafür müsste man nur einen einzigen Monat arbeitslos sein und Hartz4 IV beziehen oder ohne eigene Bezüge sein. Dann hat die beitragsfreie Familienversicherung nämlich Vorrang vor allen anderen Möglichkeiten der Krankenversicherung. Ist dann der Ehepartner pflichtiges oder freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, kommt man durch das Hintertürchen wieder hinein und kann sich dort anschließend auch weiter versichern. Auch mit dem Arbeitslosengeld ist eine Pflichtversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung verbunden, aus der sich dann ebenfalls die Möglichkeit für eine dauerhafte Rückkehr GKV ergibt.
 

Ähnliche Möglichkeiten für eine Rückkehr GKV gibt es auch für ältere Menschen. Sie müssen nur in den letzten Jahren vor Renteneintritt etwas schlitzohrig zu Werke gehen. Niemand kann es einem verübeln, wenn man die letzten Monate vor Beginn der Altersrente etwas kürzer tritt und seine Arbeitszeit so reduziert, dass man unter die Bruttojahresentgeltgrenze fällt. Ein Entgelt unter dieser gesetzlich festgeschriebenen Grenze geht nämlich mit dem Eintritt einer Versicherungspflicht einher.
 

Allerdings sollte man das mindestens zwölf Monate vor Renteneintritt tun, denn dann hat man die Möglichkeit, sich bei Renteneintritt bis ans Ende seiner Tage als freiwilliges Mitglied für die gesetzliche Krankenversicherung vertraglich aufnehmen zu lassen. Im Zweifelsfalle sollte man das lieber noch ein wenig eher tun. Eine Rückkehr GKV mit einer solchen Vorgehensweise ist allerdings nicht möglich, wenn man sich irgendwann einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
 

Mit einer der vorstehenden Möglichkeiten kann man die Regelungen des Paragrafen 5 Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuchs umgehen, in dem klar geregelt ist, dass Rentner nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kehren können, wenn sie in der letzten Hälfte ihrer beruflichen Karriere mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
 

Der Grund für diese harten Regelungen ist, dass vor allem viele junge Menschen die wirtschaftlichen Vorteile einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse genutzt haben und später von den günstigen Beiträgen einer gesetzlichen Krankenkasse profitieren möchten, während die private Krankenversicherung die für den Versicherten getätigten Altersrückstellungen als satten Gewinn einstreichen kann. Mit der Einführung des Basistarifs hat man dem Bedürfnis nach günstigen Beiträgen für eine Grundversorgung bei allen Krankenkassen Rechnung getragen.

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