
Allgemeine Krankenhausleistungen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen regeln die Leistungen, welche jedem Patienten bei Einlieferung in einem Krankenhaus zustehen, egal ob dieser in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert ist. Hierbei handelt es sich aber nur um die sogenannte Grundversorgung, sodass je nach Art der Therapie und Notwendigkeit der Behandlung auch ein Eigenanteil vom Patienten aufgebracht werden muss. Allgemeine Krankenhausleistungen umfassen die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, Medikamente, Betreuung durch den diensthabenden Arzt und sonstige Leistungen des Krankenhauses. Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten darüber hinaus in ihren Tarifen Wahlleistungen an, welche beispielsweise Belegung eines Einzelzimmers, Behandlung durch den Chefarzt etc. enthalten können.