
Mitarbeitende Familienangehörige
Mitarbeitende Familienangehörige können unter Umständen genauso sozialversicherungspflichtig sein, wie normale Mitarbeiter in einem Betrieb. Ob eine Versicherungspflicht besteht, kann in solchen Fällen meist nur durch eine Statusprüfung festgestellt werden. So hängt eine Versicherungspflicht unter anderem auch davon ab, in welcher Form ein Familienmitglied beschäftigt wird oder Hilfe leistet. Doch trotz einer Statusprüfung kann es zum Teil immer noch nicht genau geklärt werden, ob eine Pflicht zur Versicherung besteht. Je nach Art der Beschäftigung kann vom Sozialversicherungsträger auch eine Freistellung zur Sozialversicherungspflicht erteilt werden, sodass keine Sozialbeiträge für das Familienmitglied gezahlt werden müssen