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Kolumne - Die Leistungen beim Zahnersatz GKV

Kolumne von Eduard Maier:

Die Zuzahlungen beim Zahnersatz GKV sind in dem so genannten Gesundheitsmodernisierungsgesetz neu geregelt worden. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Gesetzesnovellierung auch schlicht als Gesundheitsreform bezeichnet. Zielstellung dieses Gesetzes war es, einen gekonnten Spagat zwischen einer guten Versorgung der Versicherten und einer Einschränkung des Kostenrisikos für die gesetzliche Krankenversicherung hinzubekommen.

Bei der Regelversorgung handelt es sich um einen standardisierten und am individuellen Befund orientierten Zahnersatz. GKV haben darüber hinaus den BEMA Punktwert, über den die Zahnärzte bisher gegenüber den Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen mussten, bundesweit einheitlich auf 0,7454 Euro festgesetzt. Im Rahmen der Einführung des Basistarifs für alle Krankenkassen wurde die Verbindlichkeit dieses BEMA Punktwertes auch für alle im Basistarif Versicherten ans verbindlich erklärt.

Für die Regelleistungen zum Zahnersatz wurden die statistischen Werte von mehreren Jahren zugrunde gelegt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst als nicht mehr die Hälfte der tatsächlich für die Versorgung des jeweiligen Patienten anfallenden Kosten, sondern fünfzig Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine vergleichbare Versorgung. Deshalb weicht die vom Patienten erhobene Zuzahlung je nach Preisniveau des ausgewählten zahntechnischen Labors teils kräftig voneinander ab.

Für den Patienten ist es jedoch interessant, dass die Zuschüsse zum Zahnersatz GKV unabhängig von der Art der gewählten Versorgung jeweils anteilig auf die Standardversorgung gezahlt werden, den damit kommt man auch dann in den Genuss der Zuschüsse, wenn man sich statt des normal vorgesehenen Ersatzteils zum Beispiel für einen Zahnersatz mit Geschiebetechnik entscheidet. 

Ebenfalls von großem Interesse ist die Zusatzpolice Zahnersatz GKV. Bei den meisten wird der Beitrag abhängig vom Alter erhoben. Oft gibt es dabei nur zwei Altersgruppen, bei denen die eine von Null bis 60 Jahre reicht und in die Andere die über 60-Jäährigen fallen. Hier werden pauschale Zuschüsse je Versicherungsfall gezahlt. Eine Wartefrist gibt es bei der Zusatzpolice Zahnersatz GKV nicht. Dennoch sollte man diesen Vertrag so früh wie möglich abschließen, denn mit steigender absolvierter Vertragslaufzeit, erhöht sich auch die prozentuale Zuzahlung zu den Kosten für Zahnersatz.

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet mit einem Bonusmodell, bei dem nicht nur die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, sondern auch die Teilnahme an anderen präventiven Maßnahmen belohnt wird. Für fünf Jahre nachgewiesene Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt, bekommt man schon einen um zwanzig Prozent erhöhten Zuschuss. Wer diese Prävention über zehn Jahre nachweisen kann, bekommt als Belohnung einen 30-prozentigen Bonus. Interessant ist, dass ein ähnliches Bonussystem auch schon bei einigen Zusatzpolicen Zahnersatz GKV eingeführt wurde. So kann man sich mit Disziplin für die Zukunft einen guten und hochwertigen Zahnersatz sichern, ohne selbst allzu tief in die Tasche greifen zu müssen.

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