
Schwangerschaftsabbruch im Ausland
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland bis zur zwölften Woche möglich und straffrei. Natürlich darf dieser nur durch einen darauf spezialisierten Arzt durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft zuvor von einem Arzt festgestellt wurde und sich die Schwangere einer Beratung in einer Beratungsstelle unterzogen hat. Viele Frauen lassen allerdings einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland durchführen, weil sie der Bürokratie aus dem Weg gehen möchten. Hierzu sollte allerdings bedenkt werden, das diese Vorhaben immer gewisse Risiken mit sich bringt. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland werden von den Krankenkassen nicht übernommen.