
Nachmeldepflicht
Zwischen der Antragsstellung und der Annahme des Versicherungsvertrages liegt. Hat der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum eine ärztliche Untersuchung, Beratung oder Behandlung, muss er der Nachmeldepflicht entsprechend das künftige Versicherungsunternehmen darüber informieren. Auch dann wenn sich sein Gesundheitszustand seit der Antragstellung verändert hat, hat der Versicherungsnehmer eine Nachmeldepflicht. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Nachmeldepflicht nicht nach, kann das Versicherungsunternehmen einem Versicherungsschluss ablehnen. Siehe auch Nachmeldefrist.