
Beginn der Versicherung
Für einen Laien ist der Beginn der Versicherung, speziell im Bereich Krankenversicherung nicht immer sofort nachvollziehbar. Für gesetzlich Versicherte gilt, ab dem ersten Tag der ersten Arbeitsaufnahme, sofern es sich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, beginnt auch die Krankenversicherung. Im Fall einer Arbeitslosigkeit bleibt die Krankenversicherung bestehen. Etwas anders gestaltet sich der Beginn der Versicherung im Bereich der privaten Krankenversicherung. Hier sind drei Punkte ausschlaggebend. Der Beginn der Versicherung richtet sich nach dem formellen, technischen und materiellen Beginn. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren den Beginn der Versicherung. Erst wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag bezahlt hat, tritt die Versicherung in Kraft.