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Private Kranken­versich­erung

Nach den gesetzlichen Änderungen vom Sommer 2009 wird es auch Veränderungen in den Zusatztarifen der privaten Krankenversicherung geben, in denen die Zahlung eines Krankengeldes vorgesehen ist. Die Krankenkassen arbeiten derzeit mit Hochdruck an neuen Vertragsentwürfen. Es wird nicht die letzte Gesetzesänderung sein, die sie zum Handeln im Interesse ihrer Versicherten zwingt.

Auch bei der höchstrichterlichen Rechtssprechung gibt es immer wieder Urteile, die einen allgemein verbindlichen Charakter haben und die man kennen sollte, wenn man einen verweigerten Leistungsanspruch rechtssicher durchsetzen möchte. Hier ist die Internetplattform des Bundessozialgerichtes ein guter Anlaufpunkt, denn dort kann man nicht nur die dazu herausgegeben Pressemeldungen, sondern auch den kompletten Wortlaut der Urteile nachlesen.

Seit den gesetzlichen Änderungen vom Sommer 2009 gab es sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Krankenversicherungen diverse Veränderungen. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang nach wie vor weitgehend gesetzlich festgelegt, um eine gute grundlegende Behandlung zu gewährleisten. Ebenso ist der Beitrag gesetzlich reglementiert. Der Satz liegt bei 14,9 Prozent des Bruttogehalts, von denen der Arbeitgeber 7 Prozent trägt. Jedoch erheben einige Krankenkassen bereits Zusatzbeiträge, die sich bereits 2011 um ein Vielfaches erhöhen können.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen, bei denen Kunden Preise und Leistungen mitbestimmen können, werden für viele immer sinnvoller. Denn nahezu täglich gibt es Meldungen zu einer eventuellen oder tatsächlichen Anhebung der Beiträge für gesetzliche Krankenkassen. Aktuell dazu berechtigt sind viele Personengruppen, unter anderem Selbstständige, Studenten und Angestellte. Für Angestellte besteht die Bedingung, dass sich über einen Zeitraum von drei Jahren das Jahresbruttogehalt über 49.950 Euro belief. Private Krankenversicherungen sind oft kostengünstiger und bieten einen umfangreicheren Leistungskatalog. Die Prämien und den Versicherungsschutz können Sie Ihren Ansprüchen anpassen. Sie erhalten üblicherweise eine bevorzugte Behandlung und können sich auf Wunsch für viele Bereiche zusätzlich versichern. Dazu gehören unter anderem Sehhilfen, Chefarztbehandlung und Alternativmedizin.

Änderungen bei der privaten Krankenversicherung

Doch auch für die Zusatztarife der privaten Krankenversicherung sind Änderungen vorgesehen, die zur Zahlung eines Krankengeldes führen können. Die privaten Versicherungen arbeiten derzeit mit Hochdruck an neuen Vertragsentwürfen. Es wird nicht die letzte Gesetzesänderung sein, die sie zum Handeln im Interesse ihrer Versicherten zwingt. Zwar haben einige private Krankenversicherungen ihre Prämien in den letzten Jahren stark angehoben, doch gibt es immer noch günstige Tarife mit umfangreichem Leistungskatalog. Zudem bestehen starke Unterschiede zwischen den Beitragserhöhungen der Versicherungen, auch intern bei den diversen Tarifen. Dies beruht unter anderem darauf, dass Versicherte angehäufte Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel inzwischen mitnehmen dürfen. Dies gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2009, zum Teil auch davor, abgeschlossen wurden. Mit Altersrückstellungen sinkt die monatliche Prämie von privat versicherten Rentnern mit jedem Monat.

Jede private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, dies zu gewähren. Daher sehen sie sich gezwungen, mögliche dadurch entstehende Verluste bei der Beitragshöhe zu berücksichtigen. Es gibt enorme Unterschiede bei den Preiserhöhungen der letzten zehn Jahre. So hat der günstigste private Anbieter seine Tarifbeiträge bei Frauen durchschnittlich jährlich um 0,7 Prozent angehoben. Bei der teuersten Versicherung ergab sich ein jährlicher Anstieg um ganze 7,35 Prozent. Bei Tarifen für Männer ist das Spektrum noch größer. Dieses reicht von 1,3 Prozent bis 11,6 Prozent. Die durchschnittlichen Prämienerhöhungen bei den Frauen lagen bei 4,2 Prozent jährlich. Bei den Männern beträgt der jährliche Durchschnittswert hingegen 5,6 Prozent. Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass hier die gesündere Lebensweise vieler Frauen ausschlaggebend ist. Außerdem gab es gesetzliche Bestimmungen, durch die Schwangerschafts- und Geburtskosten auf die männlichen Versicherten umgelegt wurden. Bisher war der Einspruch der Männer ohne Konsequenz.

Bei der höchstrichterlichen Rechtssprechung gibt es immer wieder Urteile, die einen allgemein verbindlichen Charakter haben und die man kennen sollte, wenn man einen verweigerten Leistungsanspruch rechtssicher durchsetzen möchte. Hier ist die Internetplattform des Bundessozialgerichtes ein guter Anlaufpunkt, denn dort kann man nicht nur die dazu herausgegeben Pressemeldungen, sondern auch den kompletten Wortlaut der Urteile nachlesen.

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In jedem Fall gilt nach wie vor: Wer kürzere Wartezeiten beim Arzt und eine hochklassige ärztliche Versorgung möchte, sollte eine private Krankenversicherung besitzen. Mit einem günstigen Tarif zahlt man zudem oft weniger als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Es empfiehlt sich immer, einen Versicherungsvergleich vorzunehmen, um sich über Preise und Leistungen zu informieren.

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