
Erstbeitrag
Unter dem Erstbeitrag wird der Beitrag zu Krankenversicherung genannt, welcher als erster Beitrag zu Beginn der Versicherungslaufzeit zu entrichten ist. Alle weiteren Beiträge werden als Folgebeiträge bezeichnet. Die Besonderheit des Erstbeitrages liegt darin, dass wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten gezahlt wird, dies als Rücktritt von der Versicherung gilt. Allgemein bei Zahlungsschwierigkeiten sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung ist es wichtig sich umgehend mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Sonst besteht die Gefahr, dass es zum Aussetzen der Versicherungsleistungen kommen kann.