
Entgeltfortzahlungsgesetz
Jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet durch einen Unfall oder eine Krankheit arbeitsunfähig wird, hat einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Diese bekommt er über einen Zeitraum von sechs Wochen bezahlt. Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist dies ganz klar geregelt. Dort steht, dass dieses für 42 Tage gezahlt werden muss. Allerdings muss man wissen, dass der Anspruch nur dann gilt, wenn man über ein Arbeitsverhältnis verfügt, dass länger als vier Wochen besteht. Ist ein Arbeitnehmer auch nach sechs Wochen noch nicht in der Lage, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen, muss er bei seiner Krankenkasse dahin gehend Krankengeld beantragen. Dieses wird dann nicht mehr in voller Höhe gezahlt, nur etwa 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes wird gezahlt.