
Zulage
Der Staat gewährt jedem, der die Möglichkeit in Anspruch nimmt über eine private Alterszulage etwas für seine Zukunftssicherung zu tun, unterschiedliche Formen von Zulagen, welche zum Beispiel bei der Riester-Rente eine gern gesehene Aufbesserung sind. So wird zum einen zwischen der sogenannten Grundzulage und zum anderen der Kinderzulage gesprochen. Die Grundzulage ist für jeden gültig, wenn eine Riester-Rente abgeschlossen wird. Die spezielle Kinderzulage kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, welche für ihre Kinder eine Riester-Rente abgeschlossen haben und auch nur für den Fall, dass eine Berechtigung auf Auszahlung des Kindergeldes besteht.