
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Unter dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag verstehen sich die Kosten für die Sozialabgaben, welche von einem Arbeitgeber zu entrichten sind. Hierzu findet sich auf jeder Lohnabrechnung eine entsprechende detaillierte Auflistung der einzelnen Positionen wie Krankenkassenbeitrag, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt direkt die Regulierung der Beiträge und zahlt zusätzlich noch den Arbeitgeberanteil aus. Auf der Lohnsteuerkarte eines jeden Arbeitnehmers sind die jährlich entrichteten Sozialversicherungsabgaben verzeichnet, sodass zu jeder Zeit der Gesamtbetrag eingesehen werden kann und ein Nachweis für das Finanzamt vorhanden ist.