
Zedent
Der Zedent steht im Zusammenhang mit einer Abtretung (Zession) und kommt eigentlich aus dem Bereich der Finanzwelt. Im BGB §398 sind die Grundsätze dafür festgelegt. Im Grunde handelt es sich um die Veränderung der Schuldverhältnisse. Durch die Abtretung vom Gläubiger (Zedent) an einen anderen Gläubiger (Zessionär), verändert sich das Schuldverhältnis. Hierfür ist ein Vertrag zwischen Zedent und Zessionär nötig, um die Vermögenswerte rechtlich übertragen zu können. Dabei verliert der Zedent alle Rechte an den Forderungen, der Zessionär hingegen bekommt diese Rechte.