
Basiszusatztarif
Erfüllt man als Arbeitnehmer die Aufnahmekriterien einer privaten Krankenkasse nicht, muss man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Leistungen welche im Basistarif PKV seit dem 1. Januar 2009 enthalten sind, entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Der Basiszusatztarif, welcher ein relativ geringer monatlicher Beitrag ist, kann ergänzend zur Basisabsicherung von jedermann abgeschlossen werden. Der Basiszusatztarif wird über eine private Zusatzversicherung abschlossen, was bewirkt, dass man als Versicherter bessere Leistungen im Bedarfsfall erhält. Mit dem Basiszusatztarif deckt man Leistungen wie zum Beispiel Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung, Krankenhaustagegeld oder mehr Leistungen bei Zahnbehandlungen ab.