
Ambulante Pflege
Eine ambulante Pflege kann dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, welcher in Form eines Hausbesuchs die Pflegebedürftigkeit in eine der drei Pflegestufen einstuft. Die ambulante Pflege hat aber nicht die Aufgabe sich darum zu kümmern, dass der Haushalt in Ordnung ist. Sprich die ambulante Pflege beinhaltet lediglich die Pflege des Pflegebedürftigen hinsichtlich der vorher festgelegten Pflegestufe. Zusätzliche Absicherung und Pflegeeinsatz kann nur durch den Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.